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Bundesrat anerkennt private Doppelbesteuerungsvereinbarung

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Der Bundesrat hat heute die private Doppelbesteuerungsvereinbarung vom 8. Oktober 2007 mit Wirkung auf das Chinesische Taipei (Taiwan) anerkannt.

Grundlage für die Anerkennung der Vereinbarung zwischen den beiden Handelsbüros bildet das Bundesgesetz über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 17. Juni 2011. Durch die Anerkennung erhält die private Vereinbarung in der Schweiz allgemein verbindliche Wirkung.

Die beiden Vertragsparteien der privaten Doppelbesteuerungsvereinbarung sind das Handelsbüro der Schweizer Industrie in Taipei und das Taipei Kultur- und Handelsbüro in der Schweiz. Die private Doppelbesteuerungsvereinbarung umfasst Bestimmungen, wie sie typischerweise in einem Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) enthalten sind.

Auf der Basis des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 ist der Bundesrat ermächtigt, Vereinbarungen zwischen privaten Einrichtungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen anzuerkennen, sofern der Abschluss eines Staatsvertrags aus völkerrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

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