Startseite | News | Schweiz | Anklage in der Strafsache Tinner

Anklage in der Strafsache Tinner

Schriftgrösse: Decrease font Enlarge font

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat in der Strafsache Tinner gegen den Vater und dessen beiden Söhne wegen mutmasslicher Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz am 08. Dezember 2011 beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, das illegale Kernwaffenprogramm eines unbekannten Staates durch verschiedene Handlungen gefördert zu haben.

Gestützt auf die Anzeige des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des (damaligen) Dienstes für Analyse und Prävention eröffnete die Bundesanwaltschaft im Oktober 2004 die Strafverfolgung vorerst nur gegen die Gebrüder Tinner wegen mutmasslicher Widerhandlung gegen Art. 34 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG).

Am 18. August 2005 dehnte die BA das Strafverfahren auf den Vater aus. Die Ermittlungen der BA zeigten bereits zu Beginn, dass die Beschuldigten im Netzwerk von Abdul Qadeer KHAN - dem sog. „Vater der pakistanischen Atombombe", der Libyen mit Atomwaffentechnologie belieferte - mitwirkten.

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse wurden auch die Straftatbestände der Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Pornografie (nur eine Person betreffend) untersucht. Zudem wurde das Strafverfahren wegen mutmasslicher Widerhandlung gegen das KMG auf eine vierte Person ausgedehnt, die indes nur eine untergeordnete Rolle spielte.

Ob die Beschuldigten ab einem gewissen Zeitpunkt mit ausländischen Diensten zur Aufdeckung des libyschen Atomwaffenprogrammes beitrugen, konnte die Bundesanwaltschaft nicht abschliessend abklären, da die Landesregierung im Sommer 2007 die Ermächtigung zur Strafverfolgung für die entsprechenden Delikte (Art. 271 StGB und Art. 301 StGB), die politischer Natur sind, verweigerte. Damit kann dieser Themenkreis von der Bundesanwaltschaft nicht dem Gericht zur Beurteilung unterbreitet werden.

Der eine Sohn und sein Vater wurden am 5. September 2005 in der Schweiz verhaftet. Der Vater wurde am 31. Januar 2006, der gleichentags verhaftete Sohn im Januar 2009 aus der Untersuchungshaft entlassen. Der am 30. Mai 2005 von Deutschland an die Schweiz ausgelieferte Sohn wurde gleichentags durch die Bundesanwaltschaft verhaftet; im Dezember 2008 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Bundesanwaltschaft richtete an 18 verschiedene Staaten Rechtshilfeersuchen. Aufgrund der von der Bundesanwaltschaft gewährten Rechtshilfe an die Strafverfolgungsbehörden von Deutschland und Südafrika trug die Schweiz dazu bei, dass in diesen Ländern angeschuldigte Personen für die Mitwirkung im khanschen Netzwerk schuldig befunden und zu mehrjährigen Strafen verurteilt werden konnten.

 

hinzufügen zu: Add to your del.icio.us del.icio.us | Digg this story Digg

Subscribe to comments feed Kommentare (0 eingetragen):

total: | anzeigend:

Kommentar eintragen comment

Bitte gib den Code auf der Grafik ein:

  • email An einen Freund versenden
  • print Druckversion
  • Plain text Klartext
Umfrage: Timoschenko
Die ex Premierministerin der Ukraine will ihre gerechte Haftstrafe nicht absitzen und spielt den sterbenden Schwan.Wie beurteilen sie das Verhalten der Politiker in Europa ?
Bewerte diesen Artikel
0