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Lücken beim Schutz vor Passivrauchen endgültig schliessen

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Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen schützt ungenügend vor dem gesundheits-schädigenden Passivrauchen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmende der Gastronomie. In der Wintersession hat das Parlament die Chance, diese Lücke im Bundesgesetz zu schliessen: mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen».

Passivrauchen verursacht Atemwegs-, Lungen- und Herz-Kreislauf- Erkrankungen sowie Lungenkrebs, Herzinfarkt und COPD (chronisch  obstruktive Lungenerkrankung, „Raucherlunge"). Gemäss einer europäischen Untersuchung sterben in der Schweiz jährlich etwa 1‘000 Menschen frühzeitig infolge des Passivrauchens, davon etwa 260 Nichtrauchende..[1]. Umgekehrt weisen wissenschaftliche Studien aus der Schweiz nach, dass Gesetze für eine vollständig rauchfreie Umgebung die Gesundheitsschäden durch Passivrauchen rückgängig machen. Die Zahl der akuten Herzinfarkte[2] sinkt rapide und Spitaleintritte aufgrund von Atemwegserkrankungen werden rasch reduziert[3].

Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen von 2010 ist der Schutz der Arbeitnehmenden in der Gastronomie nur ungenügend gegeben.So gibt es immer noch zahlreiche Serviceangestellte, die bis zu acht Stunden pro Tag im Tabakrauch arbeiten müssen und so ihre Gesundheit ernsthaft gefährden.

Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) appelliert an die eidgenössischen Räte, ihre gesundheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen und die Lücken im Bundesgesetz ein für alle Mal zu schliessen. Den Nationalrätinnen und Nationalräten bietet sich in der Wintersession die Gelegenheit dazu, in dem sie die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» annehmen oder das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen entsprechend anpassen.

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