Unveränderte Sozialhilfequote von 3,0 Prozent
Im Jahr 2010 wurden in der Schweiz 231'046 Personen mit Sozialhilfe unterstützt, was einer Sozialhilfequote von 3,0 Prozent entspricht. Auf nationaler Ebene verharrt damit die Sozialhilfequote auf dem Vorjahresniveau. Wie aus den Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht, verlief hingegen die Entwicklung in den einzelnen Kantonen und Gemeindegrössenklassen uneinheitlich. Wie im Vorjahr konnten auch 2010 weniger Sozialhilfefälle durch die Verbesserung der Erwerbssituation abgelöst werden.
Im Jahr 2010 waren 231'046 Personen zur Existenzsicherung teilweise oder ganz auf Sozialhilfe angewiesen. Dies entsprach 3,0 Prozent der Gesamtbevölkerung. In absoluten Zahlen waren 2010 im Vergleich zum Vorjahr rund 1000 Personen mehr auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Dies entspricht einer geringfügigen Zunahme von 0,4 Prozent. Da im letzten Jahr auch die Bevölkerungszahl zugenommen hat, blieb die Sozialhilfequote unverändert bei 3,0 Prozent. Nach Rückgängen in den Jahren 2007 und 2008 und einem leichten Anstieg im Vorjahr, hat sich die Sozialhilfequote 2010 stabilisiert.
Uneinheitliche Entwicklung der Sozialhilfequote in den Kantonen
Städtisch geprägte Kantone (BS, GE, ZH) sind aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur (hohe Anteile von Alleinerziehenden, Ausländern ohne Berufsbildungsabschluss und Arbeitslosen) stärker von Sozialhilfe betroffen als ländlich geprägte Kantone (insbesondere der Zentral- und Ostschweiz). Zudem weisen strukturell vergleichbare Kantone in der Westschweiz höhere Sozialhilfequoten auf als solche in der Deutschschweiz. So hatte 2010 der Kanton Neuenburg die höchste und der Kanton Waadt die dritthöchste Quote aller Kantone. Bei interkantonalen Vergleichen gilt es allerdings zu beachten, dass in den Kantonen grosse Unterschiede bei den vorgelagerten, bedarfsabhängigen Leistungen (z.B. Alimentenbevorschussungen, Eltern- und Mutterschaftsbeihilfen, Wohnbeihilfen, kantonale Arbeitslosenhilfen) bestehen.
Gegenüber dem Vorjahr blieb 2010 die Sozialhilfequote in 11 Kantonen konstant, in 7 Kantonen stieg und in 8 Kantonen sank sie. Die grösste Zunahme (+0,3 Prozentpunkte) der Sozialhilfequote wies der Kanton Solothurn auf, die grösste Abnahme (-0,4 Prozentpunkte) der Kanton Basel-Stadt.
Sinkende Anzahl von Sozialhilfe Beziehenden in den grossen Städten
In den grossen Städten mit mehr als 100'000 Einwohner/innen sank die Zahl der Sozialhilfe Beziehenden gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent. Insbesondere die Sozialhilfequoten der Städte Basel (von 6,4% auf 6,0%) und Zürich (von 5,2% auf 4,9%) sanken 2010 markant. Agglomerationsgemeinden mit hohen Anteilen von Arbeitslosen und Ausländern rund um die Grossstädte Zürich, Genf und Bern wiesen 2010 höhere Sozialhilfequoten auf als ihre jeweiligen Kernstädte.
Weniger Ablösungen durch eine verbesserte Erwerbssituation
Für die Beendigung eines Sozialhilfebezuges gibt es drei Kategorien von Gründen: Die Verbesserung der Erwerbssituation (Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder ein erhöhtes Erwerbseinkommen), die Ablösung durch andere Sozialleistungen (Sozialversicherungen oder andere bedarfsabhängige Sozialleistungen) und die Beendigung der Zuständigkeit eines Sozialdienstes (aufgrund eines Wohnortwechsels, eines Kontaktabbruches oder eines Todesfalls). Knapp ein Drittel (31,4%) der Sozialhilfedossiers wurden 2010 beendet, weil eine Verbesserung der Erwerbssituation erreicht werden konnte.
Der Anteil der Fälle mit diesem Beendigungsgrund sinkt seit 2008 (35,4%) kontinuierlich. Insbesondere älteren Personen im erwerbsfähigen Alter gelingt es, wenn sie einmal in der Sozialhilfe sind, immer weniger, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dieser Sachverhalt dürfte auch der Hauptgrund dafür sein, dass die Sozialhilfe Beziehenden vor der Pensionierung (56-64 Jährige)2010 im Vergleich zum Vorjahr um gut 900 Personen oder knapp 6 Prozent zunahmen.



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