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Beschwerde gegen "Blick am Abend" gutgeheissen

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Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde gegen «Blick am Abend» gut. Die Zeitung brachte auf ihrer täglichen Doppelseite «Bilder des Tages» ein Bild eines Arbeitsunfalls mit zehn, auf dem Bild teilweise erkennbaren Todesopfern. Für den Presserat hat die Zeitung damit die Menschenwürde der Verstorbenen verletzt.

Im Januar 2011 veröffentlichte «Blick am Abend» in der Rubrik «Bildes des Tages» das Foto eines Unfalls in der philippinischen Hauptstadt Manila, bei dem zehn Bauarbeiter ihr Leben verloren, weil ein Lift kollabierte. Auf dem fast seitenhohen Bild des Tabloids sind mehrere Tote mit teils verrenkten Gliedmassen, vereinzelt Blut und eher undeutlich einige Gesichter der Opfer zu erkennen. Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, das Bild verletzte die Menschenwürde der Opfer. «Blick am Abend entgegnete», das Bild zwei zwar heikel, die Menschenwürde sei aber nicht schon deshalb verletzt, weil einzelne Opfer eines Unfalls in einem weit entfernten Land erkennbar seien.

Der Presserat gelangt zum gegenteiligen Schluss. Das Bild habe über die Tatsache hinaus, dass bei einem Unfall in Manila zehn Arbeiter ihr Leben verloren, für den Leser keinerlei Informationswert. Werde ein Foto von Leichen einzig wegen des ausdrucksstarken Arrangements der toten Körper ausgewählt und ohne Erklärung der näheren Umstände des Unfalls abgedruckt, so missbrauche die Redaktion diese unbekannten Unfallopfer als überraschenden puren Schockreiz und verletze damit deren Menschenwürde.

"Blick am Abend" wird mit einem Erscheinungsverbot von 3 Tagen belegt.

 

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