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Enkeltrick – ein trauriger Rekord

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In diesen Tagen erhielt eine in Basel wohnhafte, 74 Jahre alte Rentnerin den Anruf eines Mannes, welcher sich als Bekannter ausgab und der Angerufenen erklärte, dass er für den Kauf von Wohneigentum eine Anzahlung leisten müsse und deshalb dringend Geld benötigen würde.

Die Rentnerin übergab in einer ersten Phase einer ihr völlig unbekannten Person, welche angab, im Auftrag des angeblichen Bekannten zu handeln, Geld in Schweizer- und Eurowährung in der Höhe von etwa CHF 40'000.-. Nachdem die Rentnerin ihre Natelnummer der Täterschaft mitgeteilt hatte, folgten unzählige Telefonate, bei denen jeweils weitere Zahlungen gefordert wurden. Schliesslich übergab die 74-jährige dem Geldabholer einen weiteren Geldbetrag über CHF 140'000.-, so dass von einer Deliktssumme von insgesamt CHF 180'000.- ausgegangen werden muss. Dieser Betrag ist die höchste dem Kriminalkommissariat bekannte Summe, die ein einzelnes Opfer an Enkeltrickbetrüger ausgehändigt hatte.

Da in der vergangenen Zeit die Enkeltrickbetrüger wieder aktiv sind, möchte die Staatsanwaltschaft erneut zu erhöhter Vorsicht und zu einem der Situation und den Umständen angepassten Misstrauen raten.

Wird jemand um ein kurzfristiges Darlehen gebeten, dann sollte man sich grundsätzlich folgende fünf Fragen stellen:

1. Sind Sie kürzlich von einer mehr oder weniger unbekannten Person in irgendeiner Form angesprochen und um die Gewährung eines grösseren Darlehens gebeten worden?

2. Hat diese Person vorgegeben, Ihnen nahe stehende Verwandte/Bekannte zu kennen?

3. Sprach diese Person allenfalls von einem finanziellen Engpass, aus welchem nur Sie ihr helfen könnten?

4. Wurden Sie von einer Person gebeten, auf der Bank einen grösseren Geldbetrag (meist unter einem gewissen Zeitdruck) abzuheben und ihnen zu überbringen?

5. Ist es so, dass Sie diese Person kurz nach dem Besuch in der Bank treffen sollen, um ihr das abgehobene Geld zu übergeben, oftmals mit dem Hinweis, dass Sie das Darlehen rasch zurückerhalten werden?

Falls die fünf oben aufgeführten Fragen zumindest teilweise mit einem «JA» beantworten werden müssen, dann besteht die grosse Möglichkeit, dass hier ein Betrüger am Werk ist. In einem solchen Fall sollte unverzüglich über die Notrufnummer  117 die Polizei kontaktiert werden.

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