Baselbieter Regierung gegen radioaktive Abfälle
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft spricht sich mit Nachdruck gegen die Festlegung der potenziellen Standortgebiete Bözberg und Jura-Südfuss für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Nachbarschaft zum Kanton BL aus.
Im Rahmen des weiteren so genannten Sachplanverfahrens werden sich die Behörden des Kantons Basel-Landschaft mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen dieses Vorhaben wehren.
Im Findungsprozess für die Standorte für die Lagerung radioaktiver Abfälle stehen nach der ersten Etappe unter anderem die potenziellen Standortgebiete Bözberg und Jura-Südfuss zur Diskussion. Diese liegen ca. 8 km resp. ca. 3 km Luftlinie von der Kantonsgrenze Baselland entfernt. Der Regierungsrat geht aufgrund eines Gutachtens seines Rechtsdienstes von einem Radius von 20 km für die Definition der Nachbarschaft aus, entsprechend der Gefahrenzone 2 gemäss der Eidgenössischen Notfallschutzverordnung.
Die Baselbieter Behörden sind somit, gestützt auf § 115 der Kantonsverfassung und gestützt auf das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom 25. Oktober 1979 verpflichtet, gegen die vorgesehene Festlegung der potenziellen Standortgebiete Bözberg und Jura-Südfuss im Sachplan geologische Tiefenlager zu intervenieren.



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