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Laufen: Familie aus dem Kongo erhält Jahresaufenthaltsbewilligung

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Die in Laufen wohnhafte Familie E. aus der Demokratischen Republik Kongo soll in der Schweiz bleiben dürfen. Wegen Vorliegens eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles (Art. 14 Abs. 2 des Asylgesetzes) bei den beiden Töchtern ersucht Regierungsrätin Sabine Pegoraro das Bundesamt für Migration (BFM), der Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen zuzustimmen.

Den vom BFM verfügten Vollzug der Rückführung von Frau E. und deren minderjährigen Töchter Kinder in die Demokratische Republik Kongo (DRC) hatte Regierungsrätin Pegoraro am 1. April 2011 sistiert. Inzwischen liess Pegoraro nochmals die rechtliche Situation der beiden minderjährigen und im Kanton Basel-Landschaft geborenen Kinder minutiös überprüfen. Bei  der Prüfung der Rechtslage, insbesondere gestützt auf zusätzliche Abklärungen in der Wohnsitzgemeinde Laufen (Sozialbehörden und Schule), ist das Amt für Migration Basel-Landschaft (AfM) zur Überzeugung gekommen, dass bei den beiden minderjährigen Töchtern ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Den Vollzug der Wegweisung der Kinder in die DRC erachtet das AfM aus diesem Grund als unverhältnismässig.

Aufgrund dieser Beurteilung will Regierungsrätin Pegoraro den beiden Töchtern eine Jahresaufenthaltsbewilligung erteilen. Dieser Entscheid bedarf zwingend der Zustimmung durch das Bundesamt für Migration.

Wegen ihrer Minderjährigkeit wirkt sich eine humanitäre Anwesenheitsregelung für die beiden Töchter - zumindest bis zum Erreichen der Volljährigkeit - auch auf die Eltern aus. Zustimmung des BFM vorausgesetzt, erhält auch die Mutter eine Jahresaufenthaltsbewilligung.

Was den Vater anbelangt, so wird seine B-Bewilligung unter strengen und regelmässig zu überprüfenden Auflagen verlängert. Zu diesen Auflagen gehört, dass Herr E. umgehend eine regelmässige Arbeit aufnimmt, dass er einen strikten Schuldensanierungsplan einhält und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legt (insbesondere gegenüber den Behörden).

Vom Unterstützerkomitee, das Unterschriften für ein Bleiberecht für die Töchter der Familie E. gesammelt hat, erwartet das AfM einen aktiven und nachhaltigen Support bei der Integration der Familie E. Dies gilt ganz besonders bezüglich der Suche nach einer kostendeckenden Erwerbstätigkeit für Herrn E.

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