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Recht auf Familiennachzug für Familie aus Laufen

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Das Bundesamt für Migration (BFM) hat den Fall der Familie E. in Laufen am Donnerstag positiv entschieden. Das bedeutet, dass die Ehefrau und die beiden minderjährigen Töchter (14 und 12 Jahre alt) im Rahmen des Familiennachzugs eine Jahresaufenthaltsbewilligung (B) erhalten. Dieser Entscheid ist gestützt auf Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion, hat den Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis genommen.

Regierungsrätin Pegoraro hatte den vom BFM verfügten Vollzug der Rückführung von Frau E. und deren minderjährigen Töchter in die Demokratische Republik Kongo (DRC) am 1. April 2011 sistiert. Am 9. Mai ersuchte Pegoraro das BFM, den beiden Töchtern wegen Vorliegens eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles eine Jahresaufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen zu erteilen.
 
Gemäss Empfehlung des BFM wird nun das Baselbieter Amt für Migration mit dem Ehemann und Vater eine Integrationsvereinbarung abschliessen. Die Ziele im Rahmen dieser Vereinbarung umfassen namentlich die Schuldensanierung, die nachhaltige Sicherstellung eines regelmässigen Erwerbseinkommens, sowie die Verbesserung der Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Zudem wird auch die Ehefrau und Mutter vertraglich verpflichtet, deutsch zu lernen und unverzüglich eine Erwerbsarbeit in der Reinigungsbranche anzutreten.
 
Das Unterstützerkomitee (Anlaufstelle sans papiers) hat seine aktive Begleitung und Unterstützung zugunsten der Verpflichteten zugesichert, insbesondere was die Erwerbstätigkeit beider Elternteile angeht.

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