Spitalliste des Kantons Basel‑Landschaft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Spitalliste für 2012 beschlossen. Allen Basellandschaftlichen Spitälern wurde ein Leistungsauftrag zugeteilt, der den schon bisher erbrachten Leistungen entspricht.
Basellandschaftliche Spitäler mit Leistungsauftrag
Öffentliche Spitäler |
Privatspitäler |
Geburtshäuser
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Kantonsspital Baselland (Liestal / Bruderholz / Laufen) Universitäts-Kinderspital beider Basel Kantonale Psychiatrische Dienste |
Ergolz-Klinik (Liestal) Praxis-Klinik Rennbahn (Muttenz) Hirslanden Klinik Birshof (Münchenstein) Vista Klinik (Binningen) Lukas Klinik (Arlesheim) Ita Wegman - Klinik (Arlesheim) Hospiz im Park (Arlesheim) ESTA-Klink-Klinik (Reinach) |
Geburtshaus IWK (Arlesheim) Geburtshaus ambra (Wittinsburg) Geburtshaus Tagmond (Pratteln)
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Berücksichtigte ausserkantonale Spitäler
Basel-Stadt |
Aargau |
Solothurn |
Jura |
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Universitätsspital Basel |
REHA Rheinfelden |
Solothurner Spitäler AG |
Le Noirmont |
Leistungsauftrag für das Universitätsspital Basel
Dem Universitätsspital wurden Leistungsaufträge für sämtliche Bereiche der hochspezialisierten Medizin zugeteilt (z.B. Transplantationen, Behandlung von Schädel-Hirn-Verletzungen), sowie für alle zentrumsmedizinischen Bereiche, die das Universitätsspital abdecken kann (z.B. Neurochirurgie, Dermatologie). Zahlreiche Bereiche, in denen bisher eine individuelle Kostengutsprache notwendig war, sind aufgrund der neuen Regeln einer vollen Leistungspflicht des Kantons unterstellt. Kein Leistungsbereich wurde eingeschränkt.
Finanzieller Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an ausserkantonale Behandlungen
Wenn sich Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft in ausserkantonalen Spitälern behandeln lassen, leistet der Kanton einen Beitrag. Die maximale Abgeltung richtet sich nach der "Referenztaxe BL". Diese wird von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion festgelegt. Der Beitrag wird auch bezahlt, wenn die Behandlung im Kanton BL selbst erbracht werden könnte.
Liegt der Tarif des gewählten Spitals (Base-Rate) über dem Referenztarif BL, so entstehen für die Patienten kleine Restkosten, die sie selbst tragen müssen, falls keine Zusatzversicherung leistungspflichtig ist.
Wenn eine Behandlung aus medizinischen Gründen ausserkantonal erfolgt oder das gewählte ausserkantonale Spital durch die Spitalliste für die betreffende Leistung einen Versorgungs-Auftrag erhalten hat, teilen sich Krankenkasse und Wohnkanton die Kosten nach dem vom Standortkanton genehmigten Tarif.



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