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Spitalliste des Kantons Basel‑Landschaft

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Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Spitalliste für 2012 beschlossen. Allen Basellandschaftlichen Spitälern wurde ein Leistungsauftrag zugeteilt, der den schon bisher erbrachten Leistungen entspricht.

Basellandschaftliche Spitäler mit Leistungsauftrag

Öffentliche Spitäler

Privatspitäler

Geburtshäuser

 

Kantonsspital Baselland (Liestal / Bruderholz / Laufen)

Universitäts-Kinderspital beider Basel

Kantonale Psychiatrische Dienste

Ergolz-Klinik (Liestal)

Praxis-Klinik Rennbahn (Muttenz)

Hirslanden Klinik Birshof (Münchenstein)

Vista Klinik (Binningen)

Lukas Klinik (Arlesheim)

Ita Wegman - Klinik (Arlesheim)

Hospiz im Park (Arlesheim)

ESTA-Klink-Klinik (Reinach)

Geburtshaus IWK (Arlesheim)

Geburtshaus ambra (Wittinsburg)

Geburtshaus Tagmond (Pratteln)

 

 Berücksichtigte ausserkantonale Spitäler

Basel-Stadt

Aargau

Solothurn

Jura

Universitätsspital Basel
Merian Iselin
Bethesda-Spital
St. Clara Spital
REHAB
Chrischona-Klinik
Univ. Psych. Kliniken
Klinik Sonnenhalde

REHA Rheinfelden
Klinik Barmelweid

Solothurner Spitäler AG

Le Noirmont

 Leistungsauftrag für das Universitätsspital Basel

Dem Universitätsspital wurden Leistungsaufträge für sämtliche Bereiche der hochspezialisierten Medizin zugeteilt (z.B. Transplantationen, Behandlung von Schädel-Hirn-Verletzungen), sowie für alle zentrumsmedizinischen Bereiche, die das Universitätsspital abdecken kann (z.B. Neurochirurgie, Dermatologie). Zahlreiche Bereiche, in denen bisher eine individuelle Kostengutsprache notwendig war, sind aufgrund der neuen Regeln einer vollen Leistungspflicht des Kantons unterstellt. Kein Leistungsbereich wurde eingeschränkt.
 

Finanzieller Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an ausserkantonale Behandlungen

Wenn sich Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft in ausserkantonalen Spitälern behandeln lassen, leistet der Kanton einen Beitrag. Die maximale Abgeltung richtet sich nach der "Referenztaxe BL". Diese wird von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion festgelegt. Der Beitrag wird auch bezahlt, wenn die Behandlung im Kanton BL selbst erbracht werden könnte.

Liegt der Tarif des gewählten Spitals (Base-Rate) über dem Referenztarif BL, so entstehen für die Patienten kleine Restkosten, die sie selbst tragen müssen, falls keine Zusatzversicherung leistungspflichtig ist.

Wenn eine Behandlung aus medizinischen Gründen ausserkantonal erfolgt oder das gewählte ausserkantonale Spital durch die Spitalliste für die betreffende Leistung einen Versorgungs-Auftrag erhalten hat, teilen sich Krankenkasse und Wohnkanton die Kosten nach dem vom Standortkanton genehmigten Tarif.

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