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Thun: Waldbestattungen - Bestatter verurteilt

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Das Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland hat einen deutschen Bestatter per Strafmandat zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der Bestatter hat gegen das Urteil Einspruch erhoben.

Im Zusammenhang mit dem Ausbringen der Asche von kremierten Verstorbenen in einem Wald im Simmental ist im vergangenen Herbst eine Anzeige eingereicht worden.

Der Bestatter mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde wegen Widerhandlung gegen das Kantonale Waldgesetz verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, als gewerbsmässiger Bestatter in zahlreichen Fällen die Asche verstorbener Personen ohne Bewilligung an unterschiedlichen Orten im Wald vergraben zu haben. Damit hat er eine nachteilige Nutzung des Waldes verursacht. Zudem lagen keine Einwilligungen der Eigentümer des Waldes vor, um Waldbestattungen vornehmen zu dürfen. Weiter wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt.

Der Geschäftsmann wurde nun zu einer auf vier Jahre Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem wurden ihm eine Busse in der Höhe von 3'000 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten auferlegt.

Der Bestatter hat gegen das Urteil Einspruch erhoben. Das Verfahren ist nun beim Regionalgericht Oberland hängig.

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