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Kanton Bern: Musikschulgesetz verabschiedet

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Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die Vorlage zu einem neuen Musikschulgesetz beraten. Sie ist weitgehend dem Vorschlag des Regierungsrates gefolgt und unterstützt damit die Absicht, für die Musikschulen eine neue und eigenständige Rechtsgrundlage zu schaffen.

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Bettina Keller (Grüne) hat sich die vorberatende Kommission des Grossen Rates mit dem Musikschulgesetz befasst und die Vorlage des Regierungsrates in zwei Artikeln geändert: Sie hat das Ziel einer engeren Zusammenarbeit der Musikschulen mit der Volksschule auf die Schulen der Sekundarstufe II und auf die Musikinstitutionen (Musikgesellschaften, Gesangsvereine usw.) erweitert. Zudem will die Kommission, dass die Unterstützungspflicht des Kantons und der Gemeinden für den Musikschulunterricht im fünften Lebensjahr mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt und nicht nach Ende des 4. Altersjahres, wie es der Regierungsrat vorschlägt.

Die Kommission unterstützt die Absicht des Regierungsrates, für die Musikschulen neue Rechtsgrundlagen in der Form eines Gesetzes zu schaffen. Der Verzicht auf weitergehende Änderungen bedeutet auch, dass sie die Vorlage in bildungs- und finanzpolitischer Hinsicht als ausgewogen beurteilt.

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