Kt. Bern: Auswirkungen neuer Bestimmungen des Bundes auf die Sozialhilfe
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern begegnet mit Besorgnis dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 und ist gewillt, für die Sozialdienste in den Gemeinden eine möglichst gute Ausgangslage zu schaffen.
Diese härteren Regelungen dürften zur Folge haben, dass zwischen 350 und 400 zusätzliche Ausgesteuerte direkt auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sein werden. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ermöglicht deshalb eine befristete Aufstockung der Beschäftigungs- und Integrationsprogramme im Umfang von 70 Jahresarbeitsplätzen.
Am 1. April 2011 treten die neuen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft, welche die Stimmberechtigten am 26. September 2010 an der Urne gutgeheissen haben. Der Kanton Bern geht davon aus, dass dadurch rund 1'200 bis 1'500 Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosengeldern auf einen Schlag ausgesteuert werden. Dies wirkt sich auf die Sozialdienste aus. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion rechnet mit einer Zunahme von 350 bis 400 Personen, die sofort auf die Sozialhilfe angewiesen sein werden.
Zur Abfederung dieser negativen Auswirkungen will die Gesundheits- und Fürsorgedirektion den Gemeinden ermöglichen, die Zahl der Plätze in den Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen befristet zu erhöhen. Die Gemeinden werden ermächtigt, bei Bedarf im Rahmen von zusätzlichen sechs Prozent der Mittel Jahresplätze bereitzustellen. Der offiziell bewilligte Kredit für die Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe von rund 26 Millionen Franken wird mit dieser Massnahme maximal ausgeschöpft. Insgesamt können 70 Jahresarbeitsplätze zusätzlich bereitgestellt werden. Mehr als 140 Sozialhilfebeziehende können bis Ende Jahr davon profitieren.
Durch die Aufstockung sollen die Gemeinden nicht neue Strukturen aufbauen, sondern die bestehenden Angebote ausbauen. Die Beschäftigungs- und Integrationsprogramme dienen dazu, arbeitslose, jedoch erwerbsfähige Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eingeführt hat der Kanton Bern dieses Angebot als Reaktion auf die anhaltende Rezession der 1990er Jahre. Die Angebote werden von den Gemeinden bereitgestellt und von Kanton und Gemeinden hälftig finanziert.



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