Pflegefinanzierung: Kanton Aargau übernimmt Hälfte der Restkosten
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen genehmigt den Grosskredit für die hälftige Finanzierung der Restkosten aus den stationären Pflegeleistungen für das Einführungsjahr 2011.
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Lösung zugestimmt. Der Kanton trägt im Übergangsjahr 2011 50 Prozent der Restkosten der Pflege bis zum Gesamtbetrag von 23 Millionen Franken.
Mit Inkrafttreten der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 müssen die Gemeinden die Restkosten für die Pflegefinanzierung tragen. Die Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Pflegefinanzierung werden sich in den Jahren 2012 und 2013 mit der Einführung der Spitalfinanzierung und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung des Kantons ausgleichen.
Die Anträge, welche die den Gemeinden in jedem Fall eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent bis ins Jahr 2013 zugesichert hätten, fanden keine Mehrheit. Die Kommission folgt dem Grundsatz der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung: "Stationäre Spitalbehandlung beim Kanton und Langzeitpflege bei den Gemeinden" und unterstreicht die Einmaligkeit der Entlastung der Gemeinden.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 29. März 2011 im Grossen Rat behandelt.



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