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Aargau: Kommission für Neuordnung der Pflegefinanzierung

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Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen genehmigt die Neuordnung der Pflegefinanzierung in zweiter Beratung. Sie reduziert die Patientenbeteiligung an den Kosten für die Pflege zuhause von zwanzig auf zehn Prozent.

Die Mehrheit der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) begrüsst die überarbeitete Pflegefinanzierung. Der Regierungsrat hat die Forderungen des Grossen Rats aus der ersten Beratung mehrheitlich aufgenommen.

Alle Leistungserbringer, die Pflege zuhause anbieten, werden in Bezug auf den Anspruch auf Restkosten gleichbehandelt. Dies führt zu Mehrkosten bei den Gemeinden. Für die Patientinnen und Patienten hat diese Regelung entlastende Wirkung. Die Massnahmen zur Kostenkontrolle führen dazu, dass sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gemeinden von übermässig hohen Restkosten geschützt werden.

Die Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich hat gegenüber der heute bestehenden Situation eine Entlastung der Gemeinden zur Folge. Mit 7 zu 6 Stimmen entschied die Kommission, dass sich die Patienten mit zehn Prozent an den Kosten der ambulanten Pflege beteiligen müssen. Die Kommission bestätigt damit ihre ursprüngliche Forderung, die das Plenum des Grossen Rats in seiner ersten Beratung auf zwanzig Prozent anhob.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für den 28. Juni 2011 geplant.

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