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Tötungsdelikt Lucie: Anklage wegen Mordes

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image Foto: Kapo Schwyz

Die Strafuntersuchung gegen den Täter des Tötungsdelikts vom 4. März 2009 an dem damals 16-jährigen Aupair-Mädchen Lucie ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Baden hat am 12. August 2011 beim Bezirksgericht Baden Anklage wegen Mordes erhoben. Der Täter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Am 4. März 2009 wurde das damals 16-jährige Aupair-Mädchen Lucie in der Zweizimmerwohnung des vorbestraften Gewalttäters Daniel H. Opfer eines Tötungsdelikts. Daniel H. war bereits im Jahr 2004 wegen versuchter Tötung verurteilt und damals in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen worden. Am 25. August 2008 wurde er unter Auflagen bedingt aus dem Massnahmevollzug entlassen.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse, insbesondere der Angaben des grundsätzlich geständigen Täters, ist davon auszugehen, dass Daniel H. das Opfer am Tattag in Zürich das erste Mal traf, dieses unter Vortäuschung falscher Tatsachen in seine Wohnung nach Rieden lockte und anschliessend unter Anwendung massiver Gewalt tötete. Der mutmassliche Täter hatte versprochen Fotoaufnahmen für einen Schmuckkatalog machen zu wollen.

Die Untersuchung ist nach der staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahme und der Erstattung von zwei psychiatrischen Gutachten über den Täter abgeschlossen. Dieser ist grundsätzlich geständig und gab in sämtlichen Einvernahmen der Strafverfolgungsbehörden an, das Tötungsdelikt begangen zu haben, um ins Gefängnis zu kommen. Sexuelle Motive bestreitet er dagegen vollumfänglich.

Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 12. August 2011 Anklage wegen Mordes und beantragt die Bestrafung des Angeklagten mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit nachfolgender lebenslänglicher Verwahrung. Die Beurteilung der Straftat obliegt dem Bezirksgericht Baden.

Der Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteilsspruch als unschuldig.

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