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"Jagen in Graubünden: Wo löse ich das Patent?“

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Bereits jetzt fiebern die Bündner Jägerinnen und Jäger der kommenden Jagdsaison entgegen, die dieses Jahr am 1. September beginnt. Sie treffen die ersten Vorkehrungen.

Mit Feldstecher und Fernrohr ausgerüstet verbringen sie jede freie Minute im Jagdgebiet. Eifrig wird „gespiegelt“, das Wild und seine Gewohnheiten beobachtet. Daheim werden die Jagdutensilien, Lebensmittel und Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen. Sind die Steuern und ist die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Sind die wichtigsten Neuerungen im Jagdgesetz bekannt? Haben sie die Jagdwaffen persönlich eingeschossen und zwar nur an den von den Gemeinden bezeichneten Orten, wie es das Gesetz vorschreibt? Und zu guter Letzt, wann und wo können sie die Jagdpatente beziehen, um die Vorbereitungen abzuschliessen? Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 5. August 2010 sind Orte, Daten und Zeiten der Patentverkäufe veröffentlicht.

Achtung: Das Pass- und Patentbüro gibt keine Jagdpatente mehr aus.

Ab 10. August 2010 gibt das Bündner Naturmuseum in Chur Jagdpatente aus. Schalterdienst: Dienstag - Samstag, 10.00 Uhr - 17.00 Uhr. Wie bisher werden alle Jagdpatente auch durch die Wildhut ausgegeben.

Am Schalter des Bündner Naturmuseums bzw. bei der Wildhut ist der bargeldlose Kauf der Jagdpatente möglich. Debitkarten wie die MaestroCard oder die PostCard werden akzeptiert, bei denen der zu zahlende Betrag direkt und ohne Kommission von Ihrem Konto abgebucht wird. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Jägerinnen und Jäger, die bargeldlos bezahlen, darauf zu achten, dass für die Debitkarte sowohl eine Tages- als auch eine Monatslimite besteht. Allfällige Limiten-Erhöhungen sind rechtzeitig bei der eigenen Bank zu beantragen. Kreditkarten wie Visa oder MasterCard werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.

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