Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen wird erweitert
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unter dem Präsidium von Kantonsrat Valentin Rehli, Walenstadt, hat sich mit der Erweiterung und Anpassung der zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen befasst. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Die Mitglieder der vorberatenden Kommission erachten die rasche Erweiterung und Anpassung der zentralen Notfallaufnahme (ZNA) am Kantonsspital St.Gallen als unumgänglich. Der zeitlich uneingeschränkte Bereitschafts- und Notfalldienst ist ein wichtiger Teil des Leistungsauftrags des Kantonsspitals St.Gallen. Aktuell versorgt die ZNA mit ihren 21 Behandlungsplätzen jährlich 32'000 Patientinnen und Patienten (rund 1450 Notfälle je Behandlungsplatz). Ein Behandlungsplatz ist jedoch nur auf 1000 Notfälle pro Jahr ausgerichtet. Mittelfristig ist ein weiterer Anstieg auf etwa 35'000 Patientinnen und Patienten absehbar. Wegen dieser akuten Raumknappheit kann die Zentrale Notfallaufnahme seine Aufgaben nicht mehr adäquat erfüllen. Eine Erweiterung der ZNA ist unumgänglich.
Acht zusätzliche Behandlungsplätze
Das Raumangebot soll mit einem Neubauteil unmittelbar neben der bestehenden Notfallaufnahme erweitert werden. Damit können acht zusätzliche Behandlungsplätze (neu 29) und dringend erforderliche Arbeitsräume geschaffen werden. Zudem soll die bestehende zentrale Notfallstation baulich angepasst werden. Die Betriebsabläufe werden so markant verbessert und die Wartezeit für die Patientinnen und Patienten kann verkürzt werden. Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Sanierung und Erweiterung der ZNA wird das Vorhaben unabhängig vom laufenden Priorisierungsprozess für die Investitionsvorhaben des Kantons vorgezogen.
Keine obligatorische Volksabstimmung
Die Kosten für die Erweiterung und Anpassung der zentralen Notfallaufnahme belaufen sich auf insgesamt 11 Millionen Franken. Darin nicht enthalten sind die Kosten für Mobilien, medizinische Apparate und Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Spitalverbunde aus den Mitteln des Spitalverbunds zu finanzieren sind. Dafür muss mit zusätzlichen rund 5,6 Millionen Franken gerechnet werden. Der Kantonsrat wird das Geschäft in der Februarsession in erster Lesung und in der Frühjahrssession in zweiter Lesung beraten. Der Beschluss des Kantonsrates untersteht dem fakultativen Referendum.



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