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Rechtsstreit zwischen dem Kanton Waadt und dem Bund wird beigelegt

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Die Behörden des Kantons Waadt haben ihre 2004 gegen das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhobene Schadenersatzforderung fallengelassen. Dank diesem Rückzug konnte das EFD die Akte über diese Sache schliessen.

In der im Januar 2004 eingereichten Klage warfen die Behörden des Kantons Waadt der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission (EBK; heute: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA) vor, die Aufsicht über die BCV nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeübt zu haben. Sie verlangten vom Bund Schadenersatz in der Höhe von 2,8 Milliarden Franken.

Zur Erinnerung: Auch der Kanton Genf hatte in Sachen Aufsicht über die Genfer Kantonalbank (BCGE) gegen die EBK eine Schadenersatzklage eingereicht. Das EFD hatte die Klage des Kantons Genf über 2,4 Milliarden Franken mit Entscheid vom 26. August 2010 abgewiesen. Die Genfer Behörden zogen den Entscheid des EFD weiter und die Sache ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

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