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Streit zwischen Lebenspartnern mit Nachspiel

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Im Frühjahr 2010 wurde die Schaffhauser Polizei an eine Auseinandersetzung im häuslichen Bereich gerufen. Aufgrund der nachfolgenden Ermittlungsergebnisse musste gegen den Mann, einen 45-jährigen Schweizer, ein Ermittlungsverfahren wegen Pornografie eröffnet werden.

Nach Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Freund, die in Tätlichkeiten ausarteten, hatte die Lebenspartnerin die Schaffhauser Polizei um Intervention nachgesucht. Im Verlaufe der polizeilichen Befragungen wies die 45-jährige Frau darauf hin, dass ihr Partner zuhause sehr viel Zeit vor dem Computer verbringe. Der gleichaltrige Schweizer konsumiere täglich via Internet Bilder und Filme mit sehr speziellen, sexuellen Inhalten. Vor diesem Hintergrund sei es zwischen ihnen beiden in der letzten Zeit immer wieder zu Konflikten gekommen, die nun ausgeartet seien.

Gestützt auf die Aussagen der Lebenspartnerin und weiterer Erkenntnisse, wurden auf Verfügung des zuständigen Untersuchungsrichters, sämtliche Datenträger aus dem Besitze des Mannes vorerst beschlagnahmt. Die später erfolgte Inhaltskontrolle ergab, dass sich auf den Datenträgern mehrere hundert Filme und Bilder befanden, die mutmasslich unter die sogenannte "harte" und somit verbotene Pornografie fallen, namentlich wegen der Darstellung von menschlichen Ausscheidungen in sexuellem Zusammenhang und entsprechend gefärbten Gewalttätigkeiten.

Der Mann hatte bereits vor einigen Jahren mit den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden zu tun, nachdem bekannt geworden war, dass er damals in der Schweiz verbotene Filme mit pornografischem Inhalt aus dem Ausland importiert hatte. Er muss sich nun erneut vor dem Richter verantworten.

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