Schweizer Polizisten stellen Straftäter auf deutschem Gebiet
Jestetten: Die Polizei stellt in der Nacht zum Donnerstag ein verkehrswidrig fahrendes Fahrzeug fest und will es anhalten. Der Fahrer flüchtet und wird von der Polizeistreife verfolgt. Durch riskante Fahrmanöver verhindert er ein Überholen des Polizeifahrzeugs und gefährdet dieses. Beim Abbiegen von der B 27 in den Randenweg verliert der 17 Jahre alte Fahrer die Kontrolle über den Fiat Punto und landet in einem Gartengrundstück. Der Jugendliche versucht zu Fuß zu flüchten und wird von einer zweiten Polizeistreife festgehalten.
Soweit ein ganz normaler Vorgang, wie er sich täglich abspielt. Im konkreten Fall ist es aber etwas Besonderes. Der Fiat mit Züricher Kennzeichen ist in der Schweizer Gemeinde Neuhausen aufgefallen und wurde von der Schaffhauser Polizei bis ins deutsche Jestetten verfolgt. Der Täter flüchtete gegen 01.00 Uhr über die Grenze, wohl in der Hoffnung, dass die Schweizer Polizei hier ihre Verfolgung abbrechen würde. Aber seit dem Inkrafttreten eines Gesetzes, dass die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland regelt, gibt es in diesem Bereich ganz praktikable Lösungen: Die Polizei darf zum Beispiel bei Verfolgung auf frischer Tat den Täter auch über die Staatsgrenzen hinaus verfolgen. Die weiteren Maßnahmen trifft dann die örtlich zuständige Polizei.
In diesem Fall wurden die deutschen Kollegen beim Polizeirevier Waldshut verständigt. Sie bearbeiten den Unfall, aber auch die auf deutschem Hoheitsgebiet begangenen Straftaten. Und dies ist eine ganze Liste von Verfehlungen, die sich der in Deutschland wohnende junge Mann zuschulden kommen ließ: Er hat das Auto seines Vaters ohne dessen Wissen genommen, er ist nicht im Besitz des Autoführerscheins und er stand zur Tatzeit unter dem Einfluss illegaler Drogen. Seine Fahrweise erfüllt den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung und auch die Verursachung des Verkehrsunfalls wird ihm zur Last gelegt.
Die seit Jahren enge und vertrauensvolle polizeiliche Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinaus hat mit dem Deutsch-Schweizer Polizeivertrag eine tragfähige und rechtlich abgesicherte Grundlage erhalten. Wie der vorliegende Fall zeigt, funktioniert dies auch in der Praxis, nicht zuletzt durch die vielfältigen Kontakte zwischen den Polizeien aus Deutschland und der Schweiz auf allen Ebenen.



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