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Kanton Zürich: Jahresbilanz der Härtefallkommission

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Die neunköpfige Härtefallkommission wurde im Herbst 2009 vom Regierungsrat eingesetzt. Die Arbeit der Kommission richtet sich nach der Verordnung über die Härtefallkommission vom 29. April 2009.

Geschaffen wurde die Kommission, um Härtefallgesuche in den Fällen zu begutachten, in denen gegen Entscheide des Migrationsamtes von Bundesrechts wegen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Die Fälle, in denen sich die Beurteilung des Migrationsamtes und der Härtefallkommission nicht decken, werden dem Sicherheitsdirektor zum abschliessenden Entscheid vorgelegt.

Die Härtefallkommission hat seit November 2009 bis Ende 2010 insgesamt 81 Fälle beurteilt. 11 dieser Fälle wurden vom Migrationsamt als Härtefall anerkannt, 70 Gesuche ablehnend beurteilt.

Bei den 11 vom Migrationsamt positiv beurteilten Fällen kam die Härtefallkommission in 9 Fällen zum gleichen Resultat. Bei diesen Fällen wird dem Bund die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beantragt. Bei den zwei Fällen, die das Migrationsamt positiv, die Härtefallkommission aber negativ beurteilt hat, ist der Sicherheitsdirektor in einem Fall der negativen Beurteilung der Härtefallkommission gefolgt, der andere Fall ist noch hängig.

Bei den 70 negativen Beurteilungen des Migrationsamts kam die Härtefallkommission in 16 Fällen zu einer positiven Empfehlung. Der Sicherheitsdirektor hat in der Folge in 8 Fällen einen positiven, in 8 Fällen einen negativen Entscheid gefällt. Die positiven Entscheide des Sicherheitsdirektors stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund.

Die Härtefallkommission wird künftig jährlich über ihre Tätigkeit berichten.

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