Weiterhin viele straflose Selbstanzeigen im Kanton Zürich
Auch 2011 wurde von der Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige häufig Gebrauch gemacht. Mit rund 1'000 Selbstanzeigen haben fast dreimal so viele Steuerpflichtige ihr Schwarzgeld offengelegt wie vor Einführung der straflosen Selbstanzeige. Für Kanton und Gemeinden ergaben sich daraus Nachsteuererträge von über 50 Millionen Franken.
Seit 2010 besteht die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige; bei der erstmaligen Selbstanzeige wird dabei seither keine Busse mehr erhoben. Im ersten Jahr nach der Einführung war die Zahl der Selbstanzeigen um das Vierfache auf rund 1'400 angestiegen; im Jahr 2011 sind nun wiederum rund 1'000 Anzeigen eingegangen. Davon konnten sowohl 2010 als auch 2011 je knapp 1'000 Fälle bearbeitet werden. Diese brachten auch im vergangenen Jahr über 50 Millionen Franken an Nachsteuererträgen für den Kanton und die Gemeinden sowie weitere 13 Millionen Franken für den Bund ein.
Die nachträglich besteuerten Vermögen und Einkommen erreichten im Jahr 2011 beinahe das Niveau des Vorjahres. So wurden für alle betroffenen Steuerperioden zusammengezählt (bis zu zehn Jahre zurück) 114 Millionen Franken Einkommen (Vorjahr:135 Millionen) und rund 4,3 Milliarden Franken Vermögen (Vorjahr: 4,7 Milliarden) nachbesteuert. Damit wurde letztes Jahr Schwarzgeld im Umfang von über 600 Millionen Franken offengelegt, das künftig in die ordentliche Steuerdeklaration einfliessen wird. In beiden Jahren, 2010 und 2011, wurden jeweils in einem Dutzend Fälle Nachsteuern von über einer Million Franken erhoben.
Wie im Vorjahr ging es in rund drei Viertel aller Fälle um Vermögenswerte wie Bankkonti, Wertschriftendepots, ausländische Liegenschaften, Stiftungsvermögen, Darlehensguthaben, Bargeld oder Gold sowie die entsprechenden Vermögenserträge. Bei etwa einem Viertel der Fälle wurden bisher nicht versteuertes Einkommen, insbesondere Löhne, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Von juristischen Personen gehen weiterhin nur vereinzelt Selbstanzeigen ein.



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