Kein Weiterzug des Urteils in Sachen OC Oerlikon
Das Bundesstrafgericht hat mit Urteil vom 21. September 2010 die Beschuldigten Ronny Pecik, Georg Stumpf, Victor Feliksovich Vekselberg sowie Karl Stephan Stadelhofer vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Börsengesetz (Meldepflichtverletzung) im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau an OC Oerlikon AG freigesprochen. Am 26. November 2010 wurde den Parteien der begründete Entscheid zugestellt.
Nach einer eingehenden Analyse der Urteilsbegründung verzichtet das Eidgenössische Finanzdepartement EFD darauf, den Entscheid vor Bundesgericht anzufechten.
Unabhängig vom Verfahrensausgang begrüsst das EFD die Tatsache, dass das Bundesstrafgericht in der Begründung dieses Urteils verschiedene offene Rechtsfragen im Bereich der börsengesetzlichen Meldepflicht zum ersten Mal gerichtlich geklärt hat.



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