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UBS-Kunde verklagt die Schweiz in Strassburg

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Das schweizerisch-amerikanische UBS-Amtshilfeabkommen ist nun ein Fall für Strassburg.

Ein betroffener amerikanischer Kunde hat die Schweiz mit Datum vom 4. Mai 2011 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt. Er rügt eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre, einen Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung und des Verbots rückwirkender Gesetze - alles fundamentale Prinzipien in jedem Rechtsstaat.

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