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Schutz des Kulturlands muss erste Priorität haben

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Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbands ist entrüstet über den Entwurf zu den Verordnungen zum Schutz und Nutzung des Gewässers. Dieser ignoriert Parlamentsentscheide und die Bedürfnisse der produktiven Landwirtschaft, deren Produktionsbasis – das Kulturland – von Tag zu Tag schwindet.

Jede Sekunde verschwindet in der Schweiz 1m2 fruchtbarer Boden, pro Jahr entspricht dies einer Fläche des Walensees. Kulturland ist in der Schweiz ein knappes Gut zu dem es Sorge zu tragen gilt. Vor allem auch deshalb, weil der Boden die wichtigste Grundlage zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus der Nähe darstellt. Entsprechend sind die Bauernfamilien und der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbands zutiefst beunruhigt über die Verordnungen zum Schutz und der Nutzung der Gewässer des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Nicht zuletzt deshalb, weil das UVEK in seinem Entwurf die gefällten Parlamentsentscheide sowie die Forderungen der Landwirtschaft komplett ausser acht gelassen hat. Die genannten Zahlen zu den betroffenen Flächen scheinen zudem nicht realistisch zu sein.
 
Die Landwirtschaft wehrt sich nicht gegen Massnahmen, die der Sicherheit von Menschen oder Sachwerten und dem Hochwasserschutz dienen. Den Kantonen muss dabei – wie vom Parlament beschlossen – gewisse Flexibilität bei der Umsetzung gewährt werden, damit diese entsprechend ihren Bedürfnissen aktiv werden können. Bei der Festlegung des Gewässerraums muss zwingend eine Interessenabwägung vorgenommen und Lösungen gefunden werden, um die Kulturlandfläche zu erhalten. Im Fall von Fruchtfolgeflächen ist eine Kompensation zwingend anzustreben. Erste Priorität hat dabei die Kompensation über gleichwertige Flächen und zweite Priorität jene über eine angemessene finanzielle Abgeltung.
 
Das Parlament hat entschieden, dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gelten soll und ein entsprechender Ersatz zu leisten ist. Das UVEK hat sich in seinem Entwurf darüber hinweggesetzt. Ebenso darüber, dass die Entschädigungen ausserhalb des landwirtschaftlichen Rahmenkredits bereit gestellt werden müssen. Der Vorstand des SBV erwartet, dass diese Anliegen in den Verordnungen umgesetzt werden.
 
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