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Robbenprodukte weiter erlaubt

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Ab dem 20. August 2010 gilt in der EU ein Handelsverbot mit Ausnahmen für Robbenerzeugnisse. In Einklang mit der europäischen Gesetzgebung verlangt die Motion (Keine Einführung von Robbenprodukten) eine Anpassung der Schweizerischen Gesetzgebung an die EU-Verordnung.

Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz sollen verboten werden, mit Ausnahme von Produkten, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen. Die WBK-S lehnt die Motion mit 5 zu 3 Stimmen ab. Die Mehrheit erachtet eine Umsetzung aus handelsrechtlicher Sicht problematisch. Die Motion trage zudem wenig zu einer tiergerechten Robbenjagd bei. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Annahme der Motion.

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